Effizienzhausnachweis DIN V 18599
Das Factsheet zweite Reformstufe der BEG vom 19.12.2022 veröffentlichte dies: „Der Effizienzhaus-Nachweis ist ab 2023 nach GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.“
Auch für Wohngebäude müssen somit seit 01.01.2023 alle Energieberater ausschließlich mit der DIN V 18599 arbeiten.
Spätestens seit der Normfassung 2018 sind heute aktuell eingesetzte Wärmepumpen mit deren Kennwerten nur noch mit der DIN V 18599 abbildbar, für die Anrechnung erneuerbarer Energien am Gebäude ist DIN V 18599 das einzusetzende Werkzeug. Im Bereich der Wohnungslüftung lassen sich gar ganze Kanalnetze modellieren, Frischwasserstationen sind adressiert.
Punktgenau zur verbindlichen Einführung der DIN V 18599 für den Effizienzhausnachweis Wohngebäude KFW/iSFP/BAFA hier das passende Kursangebot um sich nicht nur mit der Bilanzierung der DIN V 18599 vertraut zu machen sondern unmittelbar und vertieft die Hintergründe und Vernetzung der Normteile kennenzulernen um die Auswirkungen im Praxisprojekt wirklich zu verstehen und alle Vorteile zu nutzen.
> Seminarbeschreibung Effizienzhausnachweis DIN V 18599 <