Effizienzhausnachweis DIN V 18599

Das Factsheet zweite Reformstufe der BEG vom 19.12.2022 veröffentlichte dies: „Der Effizienzhaus-Nachweis ist ab 2023 nach GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.“

Auch für Wohngebäude müssen somit seit 01.01.2023 alle Energieberater ausschließlich mit der DIN V 18599 arbeiten.

Spätestens seit der Normfassung 2018 sind heute aktuell eingesetzte Wärmepumpen mit deren Kennwerten nur noch mit der DIN V 18599 abbildbar, für die Anrechnung erneuerbarer Energien am Gebäude ist DIN V 18599 das einzusetzende Werkzeug. Im Bereich der Wohnungslüftung lassen sich gar ganze Kanalnetze modellieren, Frischwasserstationen sind adressiert.

Punktgenau zur verbindlichen Einführung der DIN V 18599 für den Effizienzhausnachweis Wohngebäude KFW/iSFP/BAFA hier das passende Kursangebot um sich nicht nur mit der Bilanzierung der DIN V 18599 vertraut zu machen sondern unmittelbar und vertieft die Hintergründe und Vernetzung der Normteile kennenzulernen um die Auswirkungen im Praxisprojekt wirklich zu verstehen und alle Vorteile zu nutzen.

Kooperationspartner der Zertifikatslehrgänge:

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