GEG-Nachweise

Öffentlich-Rechtliche Nachweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind bei Neubauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren einzureichen. Solche Nachweise beinhalten die Optimierung eines Gesamtkonzeptes zur Dämmung der Gebäudehülle und zur Konfiguration der Gebäudetechnik für Heizen, Lüften, Kühlen und Beleuchtung.

Bei Nichtwohngebäuden spielen auch die individuelle Nutzung, die Beleuchtungstechnik und der Fassadenentwurf mit Sonnenschutz und Verglasungseigenschaften eine entscheidende Rolle. Bei Wohngebäuden kommt es auf eine sinnvolle Kombination von Technologien an. Die Zukunft heißt Strom: Gebäudeintegrierte Fotovoltaik kombiniert mit Wärmepumpen im Aktiv-Haus.

Die Standards nach dem GEG sind bereits seit der zweiten Umsetzungsstufe der vorigen Energieeinsparverordnung so hoch, dass es ohne regenerative Energienutzung und/oder Wärmerückgewinnung aus Abluft nicht mehr geht. Martin Kusic verfügt über vertiefte Kennnis der Werkzeuge und Stellschrauben zur wirtschaftlichen Erfüllung der Anforderungen.